Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Wir liefern jetzt und in Zukunft nur zu den vorliegenden Bedingungen, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch nicht stillschweigend und durch unterlassenen Widerspruch.

§2 Angebote

Unsere Angebote sind für uns freibleibend; Aufträge unserer Kunden können nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss führen.

§3 Leistungsumfang

Wir unterscheiden verschiedene Leistungsarten, die im Einzelnen vereinbart werden können und die den Umfang unserer Leistungspflicht festlegen.

Reine Lieferungen

a) Hierbei liefern wir nur die Produkte nach den vom Kunden eigenverantwortlich angegebenen Maßen und sonstigen technischen Angaben; wir erstellen kein technisches Aufmaß und prüfen nicht die Eignung der uns zur Lieferung angegebenen Produkte für den Verwendungszweck des Bestellers;

b) Wünscht der Besteller ein technisches Aufmaß durch uns, ist diese Leistung gesondert zu vereinbaren und gegebenenfalls zusätzlich zu vergüten.

3.2) Lieferung mit Montage: soweit der Besteller eine Lieferung mit Montage vereinbart hat, liefern wir nach technischem Aufmaß und sorgen für handwerksgerechte Einbringung in den Baukörper mit Dübeln oder Ankern.

3.3) Sonderleistungen

a) Nicht zur Montageleistung gehören Demontage sowie Abtransport vorhandener Teile und folgende Arbeiten: Beiputz, Versiegelungen, Verfugungen, Fliesenlegerarbeiten, Erneuerung bzw. Ausbesserung von Innen- und Außenfensterbänken;

b) Wünscht der Besteller auch die Ausführung der vorstehenden (a) Leistungen, sind diese gesondert in Auftrag zu geben und zusätzlich zu vergüten

3.4) Bauarbeiten: Folgende Bauarbeiten gehören ebenfalls nicht zu den Montagearbeiten und werden von uns auch keinesfalls übernommen und ausgeführt:

Dachdeckerarbeiten, insbesondere die äußeren Einfassungen und Verkleidungen von Dachgauben, Maler- und Tapezierarbeiten, Decken- und Fußbodenarbeiten.

 §4 Preise

Sämtliche von uns angegebenen Preise, vom Außendienstmitarbeiter ausgehandelten Aufträge und Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer - welche zusätzlich berechnet wird, entsprechend dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz.

Soweit die Montage durch uns vereinbart wird, enthalten die Montagekosten nicht zusätzliche Arbeiten wie z. B.:

Stemmarbeiten, Schweiß- oder Schlosserarbeiten, und die Stellung von Gerüsten - die für solche Leistungen anfallenden Kosten hat der Besteller zusätzlich zu tragen.

Es sind die zur Lieferzeit gültigen Preise maßgebend, soweit die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

Sollte sich der dem vereinbarten Preis zugrundeliegende Mehrwertsteuersatz bis zur Rechnungsstellung ändern, gilt der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz bei Rechnungsstellung.

§5 Aufmaß

5.1) Bei „reiner Lieferung“ (§3 a+b) liefern und berechnen wir nur auf der Grundlage der vom Besteller genannten Aufmaße.

5.2) Soweit wir beauftragt sind, auch das technische Aufmaß zu nehmen und die Montage durchzuführen, führen wir einen entsprechenden Aufmaßtermin durch, in vorheriger Abstimmung mit dem Besteller.

5.3) Bei den bei Erteilung des Auftrages vereinbarten Maßen und den vom Besteller gewünschten Ausführungsarten handelt es sich grundsätzlich um kaufmännische Maße bzw. vorläufige Ausführungsarten.

Falls diese von den bei dem Aufmaß ermittelten technischen Maßen bzw. den vom Besteller festgelegten Ausführungsarten abweichen, sind für den Auftragspreis bzw. die Auftragsausführung die Angaben verbindlich, die zuletzt mit unserem technischen Personal schriftlich festgelegt werden.

Kostenverursachende Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag sind vom Besteller grundsätzlich zu vergüten.

Schadensaufnahmen/Überprüfungen vor möglicher Reparatur

Reparaturen werden nach Zeit- und Materialaufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Stundenverrechnungssätzen abgerechnet (Überprüfung, Schadensaufnahme und Instandsetzung). Sollte über die weiter entstehenden Kosten ein Angebot erstellt werden (z. B. Erneuerung oder Instandsetzung von Bauteilen oder kompletten Anlagen), werden die bereits erbrachten Leistungen (Überprüfung/Schadensaufnahme) in Rechnung gestellt.

§6 Lieferzeit

6.1) Unsere Lieferfristen und Termine gelten stets nur annähernd. Wir bemühen uns, sie einzuhalten.

6.2) Die Lieferfristen beginnen nach erfolgtem technischem Aufmaß, frühestens jedoch mit vollständiger technischer Klärung des Auftrages.

6.3) Sind wir in Verzug geraten, hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Falle unverschuldeter, nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten, muss die Nachfrist mindestens sechs Wochen betragen.

§7 Behinderung und Unmöglichkeit

7.1) Werden wir bei der Erbringung unserer Leistung durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, behindert (z. B. durch Terminabsagen, Wartezeiten, Unterbrechungen), sind uns diese Behinderungen zusätzlich zu vergüten.

7.2) Wird die Ausführung des Auftrages durch Umstände unmöglich, die wir nicht zu vertreten haben, können wir vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. 

§8 Eigentumsvorbehalt

8.1) Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum.

8.2) Soweit der Besteller unsere Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er schon jetzt seine Forderungen aus den Weiterveräußerungen an uns ab.

Auf Verlangen hat er die Abnehmer und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.

8.3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, uns gehörende Ware an uns zu nehmen und uns abgetretene Forderungen offenzulegen und einzuziehen.

§9 Zahlungsbedingungen

9.1) Bei reiner Lieferung im Sinne von §3 sind unsere Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Abholungen, d. h. bei Verkäufen direkt ab Werk ist der Kaufpreis sofort zu leisten, bar oder per EC-Karte (siehe auch §14 (e)).

9.2) Bei Lieferung und Montage (bzw. Demontage und sonstiger Leistungen) sowie Reparaturleistungen sind unsere Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen nach erfolgter Vereinbarung, z. B. Anzahlungen (à-conto-Anforderungen) und/oder abweichende Zahlungsziele, Rabatte sowie Skonti werden in unseren Dokumenten (Angebote/Auftragsbestätigungen) angegeben. Restforderungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme unserer Leistung zu begleichen.

9.3) Wünscht der Besteller eine Lieferung später als drei Monate nach Vertragsabschluss, d.h. nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung, oder verzögert sich die Lieferung durch z.B. Materialengpässe, leistet der Besteller 60%-80% gerundet der Bruttovertragssumme als à-conto-Zahlung, welche zum angegebenen Zahlungsziel zu leisten ist.

9.4) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab der 2. Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 11 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu erheben; vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens. Ab der 3. Mahnung dürfen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro verlangen. Es ist ausgeschlossen, sich mittels Vereinbarungen im Vorfeld (wie z. B. durch AGBs) gegen diese Pauschale zu verwehren (§288 (5) und BGB). Außerdem sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten.

9.5) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist unzulässig, sofern sich nicht das vermeintliche Gegenrecht des Bestellers auf unseren Zahlungsanspruch hinsichtlich derjenigen Lieferung bezieht, wegen deren das Gegenrecht geltend gemacht wird. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit einer nicht rechtskräftig festgestellten und von uns bestrittenen Gegenforderung.

§10 Gewährleistung und Garantie

10.1) Im Falle reiner Lieferung im Sinne von §3

a) beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Auslieferung:

b) übernehmen wir daneben für die Form-, Licht- und Farbbeständigkeit der Fensterprofile eine Garantie von fünf Jahren ab Auslieferung:

c) übernehmen wir für Beschläge daneben eine Garantie von zwei Jahren seit Auslieferung für die Funktionsfähigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Bestellers auf den kostenlosen Ersatz der schadhaften Teile zuzüglich Montage (ohne Bearbeiten) für Fehler in Bezug auf die Form- und Licht- und Farbbeständigkeit der Fensterprofile und auf die Ersatzlieferung in Bezug auf Fehler an den Beschlägen. Soweit Profile nicht mehr lieferbar sind, liefern wir gleichartige Profile.

10.2) Im Falle von Lieferung und Montage ggfs. zuzüglich Bearbeiten, haften wir      

a) für den Lieferungsgegenstand gem. §3

b) für die Montageleistung und ggfs. auf die Dauer von zwei Jahren nach Abnahme.

10.3) In allen Fällen ist die Gewährleistungsdauer auf sechs Monate seit Abnahme bzw. Anlieferung beschränkt für solche Teile, die erhöhtem Verschleiß ausgesetzt sind, insbesondere Aufzuggurte, sowie Erzeugnisse des Maschinen- und Getriebebaus der Elektro- und Textilindustrie.

10.4) Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Gewährleistungen abzulehnen.

10.5) Mängelrügen des Bestellers müssen – sofern sie ohne grobe Fahrlässigkeit erst nach Anlieferung bzw. Abnahme entdeckt werden – unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnis, vorgebracht werden.

Scheiben sind vor Abnahme vom Besteller zu reinigen, die nach Abnahme vorgebrachte Rüge wegen angeblicher Beschädigungen der Scheibe ist ausgeschlossen.

10.6) Schlägt trotz entsprechender, angemessener Nachfristsetzung ein Nachbesserungsversuch fehl, ist der Besteller unter Ausschluss sonstiger Ansprüche berechtigt, einen Minderungsanspruch geltend zu machen.

10.7) Wir können nicht gewährleisten, dass bei Durchführung uns obliegender Arbeiten Tapeten, Anstrich, Fliesen, Fußboden, Decken, Innen- und Außenfensterbänke, Dächer (insbesondere äußere Einlassungen und Verkleidungen von Dachgauben) nicht beschädigt werden. Hierfür haften wir nur, wenn wir die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht vermieden haben.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bochum oder nach unserer Wahl das sachlich zuständige Gericht für den Wohnsitz des Bestellers. Dies gilt ausdrücklich auch für das Urkunden- und Wechselverfahren.

§12 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die ungültige Bestimmung ist dann durch eine solche wirksam zu ersetzen, die dem zum Ausdruck gekommenen Willen in zulässiger Weise am Nächsten kommt.

§13 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu,

Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers unter Berücksichtigung von Sonderanfertigungen.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen

§14 Preise und Zahlungsbedingungen

a)     Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamt-Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Summenblock ausgewiesen.

b)     Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben,

c)     Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden auf allen zugesandten Dokumenten, wie Angebot(en), Auftragsbestätigung(en), à-Conto-Zahlung(en) und Rechnung(en) zur Verfügung gestellt.

d)     Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben – dieser Fälligkeitstermin ist schriftlich festzuhalten.

e)     Bei Verkäufen direkt ab Werk ist der Kaufpreis sofort zu leisten, bar oder per EC-Karte

§15 Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Verkäufer behält sich vor, nicht bezahlte Ware (§9) gerichtlich einzufordern und nach Urteilsverkündung ohne Kostenrückerstattung an den Käufer, zu demontieren.

 

$16 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Soweit sich aus den aufgeführten Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

Hier von abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

a)     Handelt der Kunde als Unternehmer,

hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung,

beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware,

sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen,

beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

b)     Die vorstehend geltenden Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht:

-      Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,

-      Für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,

-      Für Waren, die entsprechend der üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

-      Für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte,

bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen

c)     Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

d)     Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt,

e)     Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

§17 Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.


§18 Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

18.1) Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen.

Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

18.2) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsmäßige Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

18.3) Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender Gewalt verherrlichender Inhalte.

 

§19 Ausführung

19.1) Bei Maßen, Mengen, Gewichten, Farben, Oberflächen und Stärken gelten die handelsüblichen Toleranzen. Hierbei erkennt der Käufer Abweichungen der Fertigungsmaße als handelsübliche Toleranz an, es sei denn, die Abweichung ist im Einzelfall für den Käufer unzumutbar.

19.2) In Sonderanfertigung hergestellte Waren sind grundsätzlich von einem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte (§ 10) bleiben hiervon unberührt. Für Sonderanfertigungen sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschließliche Grundlage der Auftragsausführung, es sei denn, es geht uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, ein schriftlicher Widerspruch des Käufers zu.

19.3) Geltung der VOB (Verbindungsordnung für Bauleistung): Soweit nicht durch ausdrückliche Vereinbarung oder durch die vorliegenden Bedingungen und technischen Beschreibungen anders geregelt, gelten im Übrigen die Bestimmungen der VOB, Teil B und C in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

§20 Anwendbares Recht

20.1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

20.2) Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstatt der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

§21 Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

§22 Alternative Streitbeilegung

22.1) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: 07/2025